Rechtsprechung
   VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, 25.07.2019 - 2/2019   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,42334
VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, 25.07.2019 - 2/2019 (https://dejure.org/2019,42334)
VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, Entscheidung vom 25.07.2019 - 2/2019 (https://dejure.org/2019,42334)
VG der Evangelischen Landeskirche in Baden, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 2/2019 (https://dejure.org/2019,42334)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,42334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekiba.de

    §§ 31 S. 1, 32 Abs. 1 S. 1 VWGG, Art.43 Abs. 2 Nr. 12 GO
    Schriftformerfordernis, richtiger Prozeßgegner, unüberbrückbare Differenzen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)

  • BVerfG, 21.12.2023 - 2 BvL 3/19

    Erfolglose Verzögerungsbeschwerde mangels Aufdrängens der vorrangigen Behandlung

    b) Die vom Beschwerdeführer maßgeblich angeführte Dauer des fachgerichtlichen Verfahrens selbst kann nicht statthafter Gegenstand einer Verzögerungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht sein (vgl. BVerfG, Beschluss der Beschwerdekammer vom 27. Mai 2019 - Vz 2/19 -, juris, Rn. 5).
  • LAG Niedersachsen, 12.01.2022 - 8 Sa 599/19

    Religionsbedingte Diskriminierung; Wesentliche, rechtmäßige und rechtfertigende

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts vom 5.6.2019 - 9 Ca 2/19 Ö wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts - 9 Ca 2/19 Ö - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger eine Entschädigung zu zahlen, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch nicht weniger als 8.575 Euro, nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 5.11.2018.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - VerfGH 16/19

    Ablehnung einer auf Sozialleistungen gerichteten Einstweilige Anordnung

    Denn bei der Gegenvorstellung handelt es sich um einen ungeschriebenen Rechtsbehelf, der weder zu dem zu erschöpfenden Rechtsweg nach der maßgebenden Prozessordnung gehört noch im Rahmen einer formellen Subsidiarität von Bedeutung sein kann (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschluss vom 30. April 2019 - 2/19.VB-2 -, juris, Rn. 18; BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07 -, BVerfGE 122, 190 = juris, Rn. 38, zu § 90 Abs. 2 Satz 1, § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht